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Rental Conditions DE

1.           Präambel

Der Mieter schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab . Der Mietgegenstand dient der Fallschirmsportausübung.

2.           Mietgegenstand

  • Der Vertrag betrifft den Gegenstand:
    • Siehe Rechnung mit Seriennummer des Gegenstandes
  • Nutzungsdauer: Unbeschränkte Sprunganzahl / 1 Jahr / Geltungszeitraum 01.01. – 31.12.

(Zeitraum gilt auch wenn die Übergabe des Mietgegenstandes, bedingt hinsichtlich Neubestellungen beim Hersteller bis Mitte April geliefert wird. Dies schränkt die saisonale Nutzung nicht ein.)

  • Änderungen des Vertrags werden schriftlich
  • Der Mieter hat während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit zwischen anderen Modellen eines Mietgegenstandes derselben Produktgruppe zu wechseln (zB Down- bzw. Upsizing bei Schirmen), sofern diese vorhanden sind.
  • Der Mieter hat während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit zwischen den Kategorien Non-Cross-Braced, Cross Braced und Cross Braced + zu wechseln.
  • Ein Wechsel führt zu einer Nachverrechnung, oder einer Gutschrift (NCB günstiger als CB und CB günstiger als CB+).

3.           Zeitdauer und Bezahlung

  • Die Aushändigung des Mietgegenstandes erfolgt am Geschäftssitz der westsky GmbH in Dornbirn, wo der Mietgegenstand nach Vertragsablauf auch zurückzugeben ist.
  • Die Miete wird für die Dauer von 1 Jahr abgeschlossen. Wird das Mietobjekt neu angeschafft und unterjährig geliefert, zB im Januar, Februar oder März, so ist trotzdem der gesamte Mietpreis zu bezahlen. Für spätere Zurverfügungstellungen kann der Vermieter nach eigenem Ermessen einen Abschlag anbieten.
  • Der Mieter leistet die Zahlung des Gesamtbetrages im Voraus.
  • Der Mieter ist für den Untergang des Mietgegenstandes haftbar. Der Mietgegenstand ist nicht Kasko-Versichert.

4.           Widerrufsrecht

  • Der Mieter kann den Vertrag binnen sieben Tagen schriftlich widerrufen.
  • Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, sobald der Mieter den Vertrag unterzeichnet.

5.           Versicherungen

  • Der Vermieter hat den Mietgegenstand sofern es sich um einen Hauptschirm handelt auf seinen Namen bei seiner Versicherung Haftpflicht zu versichern. Die HPV gilt weltweit, ausgenommen USA, US-Territorien und Kanada. Die HPV für diese Länder liegt in der Verantwortung des Mieters.
  • Der Mieter bestätigt die Übernahme der Wiederbeschaffungskosten bei Untergang des Mietgegenstandes.

6.           Benutzung/Instandhaltung des Mietgegenstandes

  • Instandhaltungskosten wie Reline beim Schirm und 5- bzw. 10-Jahres-Wartungen beim AAD (zB Cypres) werden vom Vermieter getragen.
  • Bei CB+ Schirmen wird alle 2 Jahre ein Reline vorgenommen. Sollte die Sprunganzahl des Mieters auf dem Mietschirm zu einem früheren Reline führen, sind die Kosten vom Mieter zu tragen. Ein Reline darf nur beim Vermieter, oder bei einem vom Vermieter autorisierten Rigger, gemacht werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich den ihm anvertrauten Mietgegenstand sorgfältig zu benutzen und zu pflegen. Unverhältnismäßige Abnutzung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Die Betriebsanleitung enthält Angaben in Bezug auf Sicherheit, die der Mieter zu respektieren hat.
  • Der Mieter muss Reparaturen unverzüglich nach Auftreten eines Defekts oder Schadens vornehmen lassen. Dies gilt insbesondere bei Unfallschäden.
  • Alle Service- und Reparaturarbeiten hat der Mieter beim Vermieter vornehmen zu lassen, oder bei einem Rigger der vom Vermieter autorisiert ist.
  • Unfallereignisse, Schadensfälle und der Verlust des Mietgegenstandes sind dem Vermieter sofort zu melden.
  • Der Mieter darf den Mietgegenstand anderen Personen überlassen, sofern diese eine gültige Fallschirmsprunglizenz innehaben.

7.           Beendigung des Vertrages

  • Der Vermieter ist berechtigt, den vorliegenden Vertrag jederzeit fristlos aufzulösen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
  • Zum Ende der vereinbarten Dauer hat der Mieter den Mietgegenstand dem Vermieter in einem Zustand zurückzugeben, welcher der vertragsgemäßen Nutzung